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Jahresabschluss (Companies House)

Jede UK Limited Company muss einen Jahresabschluss bei Companies House einreichen – auch ohne Geschäftstätigkeit.

  • Frist: 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für den ersten Abschluss: 21 Monate nach Gründung (oder 9 Monate nach Periodenende, falls später).
  • Strafen bei Verspätung (private Gesellschaft): £150 bis 1 Monat, £375 bei 1–3 Monaten, £750 bei 3–6 Monaten, £1.500 über 6 Monate. Bei zweimaliger Verspätung in Folge verdoppelt sich die Strafe.

Books reicht nichts für Sie ein. Nutzen Sie den Gewinn-&-Verlust-Bericht und das Steuerberater-Paket als Grundlage und reichen Sie über Software von Companies House oder einen Steuerberater ein.

Offizielle Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sätze und Fristen ändern sich – prüfen Sie immer GOV.UK.